AGB – Stand 20.01.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der BOCKFILM Film- und Fernsehproduktion GmbH, Bremen (nachstehend „BOCKFILM“)

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen BOCKFILM und deren Kunden. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle künftigen gleichartigen Verträge, ohne dass der Kunde nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden muss.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, BOCKFILM stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn BOCKFILM Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Individuell getroffene Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für deren Inhalt ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung von BOCKFILM maßgeblich.
(4) Anzeigen, Erklärungen oder Mitteilungen des Kunden, die für das Vertragsverhältnis rechtserheblich sind (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Kündigung, Rücktritt), bedürfen der Schrift- oder Textform (z. B. Brief, E-Mail). Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) BOCKFILM erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Film- und Videoproduktion, Fernsehproduktion, Fotografie, 3D-Animation. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich aus der jeweils gesonderten Vereinbarung. Sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag geschlossen wird, handelt es sich um Dienstverträge.
(2) Angebote von BOCKFILM sind befristet auf die im Angebot angegebene Gültigkeit.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot innerhalb der Annahmefrist unterzeichnet und per E-Mail oder im Original an BOCKFILM zurücksendet.
(4) Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss seine Zahlungsfähigkeit. Stellt sich heraus, dass der Kunde unzutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht hat, ist BOCKFILM zum Rücktritt oder zur Kündigung berechtigt. Gleiches gilt bei erkennbarer Gefährdung des Zahlungsanspruchs nach Vertragsschluss (z. B. Insolvenzantrag).
(5) BOCKFILM ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder verbundene Unternehmen einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich eine persönliche Leistungserbringung durch BOCKFILM geschuldet ist.
(6) BOCKFILM schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen Erfolge, insbesondere keine Umsatz- oder Gewinnsteigerungen. Verweise auf erzielte Ergebnisse bei anderen Kunden sind unverbindliche Beispiele.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Maßgeblich sind die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Preise. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen von BOCKFILM sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Rechnungen können in elektronischer Form übermittelt werden.
(3) Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung gegenüber BOCKFILM ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BOCKFILM anerkannt sind.
(4) BOCKFILM ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt in Rechnung zu stellen.
(5) Änderungen oder Zusatzleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet. BOCKFILM informiert den Kunden vorab über die entstehenden Mehrkosten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass bereitgestellte Materialien frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens drei Tage) nach, ist BOCKFILM für den entsprechenden Zeitraum von den Leistungspflichten befreit.

§ 5 Leistungszeiten
(1) Bei Werkverträgen werden Leistungszeiten gesondert vereinbart. Diese verlängern sich um die Dauer der Prüfung und Freigabe durch den Kunden.
(2) Änderungen oder Korrekturen auf Wunsch des Kunden verlängern die Leistungszeit entsprechend.
(3) Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Pandemien) verlängern sich die Leistungszeiten angemessen oder BOCKFILM ist zum Rücktritt berechtigt.

§ 6 Gewährleistung
(1) Der nachfolgende Paragraph gilt ausschließlich bei zwischen BOCKFILM und dem Kunden abgeschlossenen Kauf- oder Werkverträgen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
(3) Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Freigabe oder nach Ablauf von 14 Tagen ohne Mängelrüge.
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

§ 7 Haftung
(1) BOCKFILM haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, uneingeschränkt. Vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen haftet BOCKFILM bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. 

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende oder Erfüllungsgehilfen von BOCKFILM. Sie gelten nicht, soweit BOCKFILM einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat, sowie für verschuldensunabhängige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Voraussetzung für die Ausübung eines Kündigungs- oder Rücktrittsrechts des Kunden wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, ist ein Verschulden von BOCKFILM. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden im Rahmen von Werkverträgen ist ausgeschlossen. 

(4) BOCKFILM haftet nicht für in Produktionen oder Werbemaßnahmen enthaltene Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

(5) BOCKFILM haftet nicht für Umsatz- oder Gewinnverluste oder sonstige konkrete Auswirkungen der Leistungen auf den Geschäftserfolg des Kunden.

§ 8 Urheberrechte und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den von BOCKFILM erstellten Inhalten verbleiben bei BOCKFILM. Vorbehaltlich individualvertraglicher Regelungen räumt BOCKFILM dem Kunden lediglich die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten ein.
(2) Die Rechteeinräumung erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
(3) BOCKFILM behält sich vor, vom Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
(4) Der Kunde willigt ein, dass BOCKFILM Materialien, die gemäß des zwischen dem Kunden und BOCKFILM geschlossenen Vertrags erstellt wurden, zu eigenen Werbezwecken, insbesondere für das Portfolio, als Muster, für Eigenwerbung und als Referenz verwenden kann. Gleiches gilt für die Nennung des Kundennamens.
(5) Machen Dritte gegenüber BOCKFILM Ansprüche geltend mit der Behauptung, die von BOCKFILM für den Kunden produzierten Inhalte verstießen gegen gesetzliche Bestimmungen oder verletzten Rechte Dritter, verpflichtet sich der Kunde, BOCKFILM von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden zu ersetzen. Dies umfasst insbesondere die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, soweit die behauptete Rechtsverletzung auf einem Verstoß von BOCKFILM gegen vertragliche Pflichten beruht oder der Kunde die Verletzung der Rechte Dritter nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, BOCKFILM im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen.
(6) Entwürfe und Konzepte dürfen ausschließlich zur Prüfung verwendet und nicht ohne Zustimmung veröffentlicht oder weiterbearbeitet werden.

§ 9 Vertragsbeendigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweils getroffenen Einzelvereinbarung. Soweit nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(2) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, BOCKFILM zur Durchführung des Vertrags überlassene Materialien, Datenträger und Unterlagen innerhalb von vier Wochen auf eigene Kosten abzuholen oder die Rücksendung zu veranlassen. BOCKFILM ist nach Ablauf dieser Frist berechtigt, die Materialien auf Kosten des Kunden zurückzusenden oder zu entsorgen, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht entgegenstehen.
(3) BOCKFILM ist berechtigt, sämtliche im Rahmen des Vertrags gespeicherten Dateien und Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiderruflich zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe von offenen Projektdateien, Rohmaterial oder Zwischenergebnissen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Davon unberührt bleibt ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe der vertraglich geschuldeten Endprodukte.

(4) BOCKFILM ist nicht verpflichtet, nach Vertragsende Kopien von Materialien, Dateien oder Projektdaten vorzuhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die ihm überlassenen Endprodukte in eigener Verantwortung zu sichern und aufzubewahren.

§ 10 Geheimhaltung
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Anbahnung und Durchführung des Vertrags zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich erkennbar sind, streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt bereits vor Vertragsschluss, während der Vertragsdurchführung und über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(2) Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Personen, die zur Durchführung des Vertrages notwendigerweise einbezogen werden müssen (z. B. Subunternehmer von BOCKFILM), sofern diese ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die                                                 

a) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt waren oder danach ohne Verstoß gegen diese AGB allgemein bekannt werden,                                                                         

b) der empfangenden Vertragspartei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungsverpflichtung zugänglich gemacht wurden,                                                     

c) der empfangenden Vertragspartei bereits vor der Offenlegung nachweislich bekannt waren, oder                                                                                                                                            

d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher/gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.                                                                                                              

(4) Soweit eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht, hat die jeweils betroffene Vertragspartei die andere Partei unverzüglich und rechtzeitig vor der Offenlegung zu informieren, um dieser die Möglichkeit zu geben, rechtliche Schritte zur Wahrung ihrer Vertraulichkeitsinteressen einzuleiten.

§ 11 Datenschutz
BOCKFILM verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter:

https://www.bockfilm.de/datenschutz/

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bremen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bremen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. BOCKFILM bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.           

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB oder sonstiger Vertragsunterlagen dienen ausschließlich der Information. Maßgeblich ist stets die deutsche Fassung.                          

(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.                                                                                                          

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.       

Bremen. 20.01.2026